DNA, haltbar gemacht, auf einem Rohdiamanten im Schmuckstück - wie geht das?
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Das Foto zeigt die Oberfläche des oben gezeigten Rohdiamanten in 180-facher Vergrößerung. Die raue Struktur ist der Grund für die Haftung der DNA auf dem Diamanten.
Was im Labor passiert
Was im Labor passiert
Anders als herkömmlicher Schmuck beinhaltet unser Schmuck die DNA der Person oder des Tieres, deren Probe du uns geschickt hast. Wir machen die DNA haltbar und platzieren sie auf einem echten Rohdiamanten.
1. DNA haltbar machen
Als ersten Schritt extrahieren wir die DNA mit den entsprechenden Laborgeräten aus der von dir geschickten Probe. Anschließend versetzen wir sie mit einer patentierten Flüssigkeit, die die DNA auf unbestimmte Zeit haltbar macht. Dabei wird die DNA selbst nicht verändert, sondern nur geschützt.
Ab diesem Zeitpunkt ist die DNA haltbar und kann auch noch Jahre später aus beispielsweise gesundheitlichen Gründen analysiert werden.
2. Platzierung auf Rohdiamanten
Wie zuvor erwähnt ist die DNA selbst nur circa 2 Nanometer groß, also mit dem bloßen Auge nicht sichtbar ist. Dennoch wollen wir von DNArchiv, dass unsere Kund:innen die DNA "sehen" können. Daraus entstammte die Idee, die DNA auf einem Rohdiamanten zu platzieren.
Nach der oben beschriebenen Haltbarmachung ist die DNA flüssig. Diese Flüssigkeit wird auf dem Rohdiamanten getrocknet. Ergebnis davon ist, dass die getrocknete DNA auf der rauen Oberfläche des Rohdiamanten haften bleibt. Falls später eine Analyse der DNA nötig sein sollte, kann diese im Labor vom Rohdiamanten abgelöst werden.
Selbstverständlich wurde der Rohdiamant vor der Vermischung mit der DNA auf höchstem Niveau gesäubert.
Zahlreich durchgeführte interne Tests haben bestätigt, dass die DNA auf dem Rohdiamanten haften bleibt. Dass dem so ist, garantieren wir per Urkunde. Diese Urkunde erhältst du beim Kauf unseres Schmuckes.
Zum Schutz unserer Kunden und unseres geistigen Eigentums veröffentlichen wir keine Rezepturen, Prozessparameter oder sicherheitsrelevanten technischen Einzelheiten. Die zugrunde liegenden Prozesse, Prüfungen und Nachweise werden intern dokumentiert und bei berechtigtem Anlass gegenüber zuständigen Stellen oder fachlichen Beratern offengelegt.

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